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01.06.2023
Rechte von Lohnabhängigen

Ungleich ist Recht

Grundsatzurteil: Tarifverträge für Leiharbeiter sind wirksam. Niedrigere Bezahlung ist weiterhin erlaubt. Das Gericht hat Einkommensunterschiede manifestiert

Von Susanne Knütter
Gesetze im Namen von Arbeitern sind doch eher selten. Gewerkschaften haben die Möglichkeit, Recht im Interesse der Lohnabhängigen zu schreiben, nämlich immer dann, wenn sie Tarifverträge aushandeln. Trotzdem war die Hoffnung groß, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem von der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Tarifvertrag die Geltung entziehen könnte. Denn er manifestiert die ungleiche Bezahlung für Leiharbeiter im Vergleich zu Stammbelegschaften. Am Mittwoch...

Artikel-Länge: 3816 Zeichen

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