Zum Inhalt der Seite

Russland setzt IStGH-Chefankläger auf Fahndungsliste

Foto: Copyright 2022 The Associated Press. All rights reserved
IStGh-Chefankläger Khan bei der Arbeit (Den Haag, 26.9.2022)

Moskau. Russische Behörden haben den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, auf eine Fahndungsliste gesetzt. Das geht aus Angaben des russischen Innenministeriums hervor, die Journalisten der Nachrichtenagentur AFP am Freitag einsehen konnten. Der Schritt erfolgt zwei Monate nachdem der IStGH einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen hat.

Der IStGH mit Sitz in Den Haag beschuldigt Putin der Kriegsverbrechen wegen der mutmaßlichen Verschleppung Tausender ukrainischer Kinder im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Moskau weist die Vorwürfe zurück. Wenige Tage nach der Ausstellung des Haftbefehls leitete Moskau seinerseits eine strafrechtliche Ermittlung gegen Khan und drei IStGH-Richter ein. Demnach wird Khan vorgeworfen, ein »Strafverfahren gegen eine bekanntermaßen unschuldige Person« eingeleitet und einen »Angriff auf einen Vertreter eines ausländischen Staates« vorbereitet zu haben.

Khans Vorgängerin Fatou Bensouda war während ihrer Zeit als Chefanklägerin ins Visier der USA geraten. Nachdem sie Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan zugelassen hatte und dabei auch Vorwürfe gegen das US-Militär prüfen wollte, entzog ihr Washington 2019 die Einreiseerlaubnis. Konkret ging es um mögliche Misshandlungen von Häftlingen durch US-Soldaten und CIA-Mitarbeiter. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 20.05.2023, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!