Zum Inhalt der Seite
28.04.2023
Grundrechte

Bedingte Meinungsfreiheit

Freispruch für Friedensaktivisten nach Rede zum Ukraine-Krieg. Verteidiger sieht »Pyrrhussieg« wegen Urteilsbegründung

Von Nick Brauns
Überraschend endete ein Prozess gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit einem Freispruch. Doch die Urteilsbegründung stärkte nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, um das es nach Ansicht des Angeklagten und seiner zahlreich erschienen Unterstützer auf den Zuschauerplätzen ging. Bücker, Betreiber eines »Anti-War Cafés«, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 2.000 Euro wegen »Belohnung und Bi...

Artikel-Länge: 2223 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90