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Gesetzentwurf für neues Namensrecht

Berlin. Das Bundesjustizministerium hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts veröffentlicht. Dieser sieht gemeinsame Doppelnamen von Ehepaaren und Kindern vor. Dem Entwurf zufolge sollen Ehepaare künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Entscheiden sie sich für einen Doppelnamen, soll dieser zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden. »Zur Vermeidung weiterer Namensketten« soll die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der Geburtsdoppelname des Kindes neu gebildet werden darf, auf zwei beschränkt werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2023, Seite 4, Inland

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