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29.04.2004 / Ansichten / Seite 3

Kennzeichen-Scannen in Bayern: Autofahrer unter Terrorverdacht?

jW sprach mit Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Maike Dimar

F: In Bayern, Hessen und Thüringen wurden Modellversuche zum Scannen von Autokennzeichen als Fahndungsmethode durchgeführt. In Bayern soll diese Maßnahme nun Eingang ins Polizeiaufgabengesetz finden. Haben Sie grundsätzliche Bedenken?

Die Frage ist generell, ob das überhaupt durch Polizeiaufgabengesetze zu regeln ist. Die Fahndung ist Bestandteil der Strafverfolgung, so daß ein Scannen von Autokennzeichen möglicherweise bundeseinheitlich in der Strafprozeßordung ...

Artikel-Länge: 4043 Zeichen

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