05.04.2004
Antifaschismus bleibt strafbar
Nazigegner wegen versuchter Blockade eines Rechtsradikalenaufmarsches in München verurteilt
Von Nick Brauns
Antifaschismus bleibt strafbar. So lautet das Fazit im Berufungsverfahren gegen einen Münchner Nazigegner am Freitag. Christiaan B. war vergangenen September zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da er während eines Naziaufmarsches kopierte Stadtpläne mit der Marschroute der Nazis an Passanten verteilt hatte. In den Augen der bayerischen Justiz hatte B. damit zur Blockade der Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung am 30. November 2002 aufgerufen. Deren Anmel...
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