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12.12.2022
Internetkonzern

Google muss löschen

Europäischer Gerichtshof stärkt das »Recht auf Vergessenwerden« gegenüber dem US-Suchmaschineneriesen

Von Sebastian Edinger
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte Recht auf Vergessenwerden mit einer Antwort an den Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Donnerstag gestärkt. Gemeint ist damit, dass personenbezogene Daten im Internet nicht dauerhaft zur Verfügung stehen sollen und dass solche Daten auf Wunsch der betroffenen Person hin auch mal gelöscht werden müssen. Verankert ist dieses Recht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in der EU seit 2018 gilt. Vor allem...

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