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Einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus

Foto: Marijan Murat/dpa
Einstiges Aufregerthema: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Klinik- und Pflegebereich läuft voraussichtlich sang- und klanglos aus

Berlin. Die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Diese Erreger könnten der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird.

Die Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. Aus den Ländern und dem Gesundheitssektor waren zuletzt Forderungen nach einem Ende laut geworden.

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Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das voraussichtliche Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. »Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus«, sagte Brysch dem Handelsblatt. Deshalb sei »die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere« gelaufen. Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert. (dpa/jW)

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Erschienen am 22.11.2022, Inland

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