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26.10.2022
Justiz und Grundrechte

Enger Meinungskorridor

Nach Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen: Die Linke und Anwaltsvereinigung warnen vor Willkür

Von Nick Brauns
Weil er im März 2022 mit einem DIN-A4-großen Blatt mit einem aufgemalten »Z« an der Heckscheibe seines Autos umhergefahren ist, wurde ein 62jähriger Mann am Mittwoch vom Hamburger Amtsgericht wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Das Gericht wertete das Zeigen des von russischen Truppen in der Ukraine als Erkennungszeichen verwendeten »Z«-Symbols als Unterstützung von Moskaus Angriffskrieg. Mit seinem Urteil wol...

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