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13.03.2004

Einlaß nur für »Nützliche«

Der Arbeitsmarktzugang bleibt für die meisten EU-Beitrittsländer eingeschränkt

Von Ulla Jelpke
Am späten Donnerstag abend hat der Bundestag einstimmig das »Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU- Erweiterung« beschlossen. Damit hat die Regierungskoalition die früher schon von der CDU/CSU/FDP-Regierung betriebene Abschottungspolitik gegenüber Arbeitsuchenden aus den EU-Beitrittsstaaten stark eingeschränkt. Es gilt weiterhin das »Nützlichkeitsprinzip«: Nur Menschen, an denen die deutsche Wirtschaft ein Interesse hat, haben leichten Zugang nach Deu...

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