13.03.2004
Gleisausflug nicht strafbar
Atomgegner erstreiten Erfolge vor Gerichten: Besetzen von Bahnschienen nur Ordnungswidrigkeit
Von Reimar Paul
Das Betreten, Begehen oder Besetzen von Bahnschienen ist nicht strafbar, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (22 Ss 189/03). Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Lüneburg auf, das bereits das Betreten von Gleisanlagen zu demonstrativen Zwecken als eine Straftat (Störung öffentlicher Betriebe) gewertet hatte.
Gemeinsam mit weiteren Demonstranten hatte sich ein 44-jähriger Atomgegner am Mo...
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