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04.03.2004

Große Lauscher kleingemacht

Karlsruhe erklärt Abhörpraxis für weitgehend verfassungswidrig und schiebt ihr einen Riegel vor

Von Ulla Jelpke
Eine schwere Niederlage erlitt die informelle Koalition von CDU/CSU, SPD und FDP, die 1998 den großen Lauschangriff einführte, am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte den Paragraphen 100 c der Strafprozeßordnung (StPO) weitgehend für verfassungswidrig, da das heimliche Abhören von Wohnungen gegen die Menschenwürde verstößt. Der bisherigen Praxis der Strafverfolgungsbehörden, mit Wanzen und Richtmikrophonen in die Privatsphäre von Menschen ei...

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