29.08.2022
Armut in der BRD
Kleckern statt klotzen
Laut Berechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wird die Erhöhung der Grundsicherungssätze 2023 deutlich unter der Inflationsrate liegen
Von Annuschka Eckhardt
Am Ende des Geldes bleibt zu viel Monat übrig. Auch dann, wenn die Ampelregierung Hartz IV in »Bürgergeld« umgetauft hat. Eine neue Berechnung der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat ergeben, dass der Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2023 nur um 4,6 Prozent steigen wird, wenn er nach den aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen kalkuliert wird. Die Inflation betrug dagegen schon im Juli 7,5 Prozent. Die herkömmlichen Verfahren zur Berechnung ...
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