Zum Inhalt der Seite

Neukölln-Komplex: Nebenklage zugelassen

Berlin. Der Berliner Linke-Abgeordnete Ferat Kocak darf beim Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten um die als »Neukölln-Komplex« bekannte faschistische Anschlagsserie nun doch als Nebenkläger auftreten. Das hat das Landgericht Berlin laut Rundfunk Berlin-Brandenburg am Freitag auf eine Beschwerde Kocaks hin entschieden. Eine »Tötungsabsicht der Angeklagten« sei »nicht so fernliegend« gewesen, als dass dem Geschädigten der Zugang zum Prozess als Nebenkläger verwehrt werden könne. Zwei Neonazis wirft die Anklage unter anderem vor, im Februar 2018 das Auto des Politikers angezündet zu haben. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2022, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→Leserbriefe
  • Irmela Mensah-Schramm aus 14109 Berlin 27. Aug. 2022 um 08:24 Uhr
    Muss man erst verbrennen, damit die Tötungsabsicht erkannt wird? Im Fall Neukölln ist das polizeiliche und juristische Versagen nicht zu übersehen! Wenn man bedenkt, dass hierzulande immer wieder Menschen von Polizisten erschossen werden, da sie sich in »Lebensgefahr« sehen und unfähig sind, mit diversen Situationen fertig zu werden. Fünf Polizisten konnten einen psychisch kranken Jugendlichen nicht »bändigen« und töteten diesen lieber. Dass die Berliner Justiz sich derart skandalös verhält, ist zu offensichtlich und mehr als bedenklich! Das sah ich ja auch schon beim Prozess gegen mich 2016 wegen »politisch motivierter Beschädigung« und das Urteil schreckte mich nicht ab, denn ich mache weiter!
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!