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Überwachungssoftware und Mitbestimmung

Erfurt. Die Einführung von Microsoft Office 365 im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Die erhobenen Daten könnten zur Kontrolle der Angestellten genutzt werden, teilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil mit. Im Streitfall ging es um ein Unternehmen, das das Softwarepaket »Office 365 Pro Plus« durch eine zentrale Administration für alle Anwender bereitstellen wollte. Die Daten sollten zentral gespeichert werden. »Technische Überwachungseinrichtungen« dieser Art unterlägen der Mitbestimmung, so das BAG. Die bei der Anwendung »anfallenden oder erhobenen Daten können für eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer genutzt werden«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2022, Seite 5, Inland

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