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Corona: Regierung muss Protokolle herausgeben

Berlin. Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle von Bund-Länder-Konferenzen zur Coronapandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des Tagesspiegel in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Regierung muss Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben, vier aus der Zeit des ersten Corona-»Lockdowns« von Konferenzen im März und April 2020, die fünfte vom November 2020. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2022, Seite 4, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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