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04.02.2004

Berliner Senat hat Hosen voll

Volksbegehren der Initiative Berliner Bankenskandal soll juristisch ausgehebelt werden

Von Leif Allendorf
Der Berliner Senat hat das Volksbegehren der »Initiative Berliner Bankenskandal« am Dienstag für juristisch unzulässig erklärt. Wie schon am Vortag durchgesickert war (siehe jW vom 3. Februar), beruft sich der SPD-PDS-Senat auf die Einschätzung der eigenen Innenbehörde. Diese vertritt die Auffassung, daß Volksbegehren keine haushaltsrelevanten Fragen berühren dürfen. Vertreter der Initiative kündigten noch am Dienstag eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtsh...

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