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03.02.2004

Späte Anklage gegen BGS-Beamte

Erst fünf Jahre nach Tod eines Abschiebehäftlings Prozeßbeginn wegen fahrlässiger Tötung

Von Ulla Jelpke
Wenn ein Mensch in behördlichem Gewahrsam zu Tode kommt, ist das mindeste, was man vom Staat verlangen kann, daß es eine sofortige genaue Untersuchung der gesamten Umstände gibt und etwaige Verantwortliche ohne Ansehen der Person unmittelbar strafrechtlich belangt werden. So gesehen ist es ein Skandal, daß erst knapp fünf Jahre nach dem Tod des Sudanesen Aamir Ageeb das Amtsgericht Frankfurt am Main am gestrigen Montag mit der Hauptverhandlung gegen drei Bundesgrenz...

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