31.01.2004
Totschläger an »innerstädtischer Grenze«?
Erklärung der angeklagten DDR-Grenzoffiziere belegt ihre Unschuld. Gerichtsbericht
Von Harald Mühle
Es hört sich irgendwie so an, als sei Manfred G. nur mal so zum Schrippenholen vom Berliner Bezirk Mitte nach Tiergarten gelaufen und dabei dann hinterrücks erschossen worden. Diesen Eindruck erweckte jedenfalls Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, als er in seiner Anklage davon sprach, daß G. am 27.4.1973 beim Versuch, die »innerstädtische Grenze« zu überwinden, tödlich verletzt worden sei.
Mitverantwortlich für den Tod von G. sollen drei ehemalige Offiziere der D...
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