Zum Inhalt der Seite
30.01.2004

Betriebsrat hat Vetorecht

Bundesarbeitsgericht: Biometrische Zugangskontrollen unterliegen der Mitbestimmung

Von Günter Platzdasch
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeiter zu einem Kunden schickt, der ihn erst nach Abnahme des Fingerabdrucks hereinläßt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag (BAG vom 27. Januar 2004, Aktenzeichen 1 ABR 7/03). Nicht nur auf USA-Flughäfen breitet sich der Sicherheitsstaat biometrisch aus, auch in deutschen Betrieben erhöhen Chefs die Kontrolldichte: Ausweismagnetstreifen oder Zahlencode-Tippen an Türen s...

Artikel-Länge: 2480 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90