30.01.2004
Betriebsrat hat Vetorecht
Bundesarbeitsgericht: Biometrische Zugangskontrollen unterliegen der Mitbestimmung
Von Günter Platzdasch
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeiter zu einem Kunden schickt, der ihn erst nach Abnahme des Fingerabdrucks hereinläßt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag (BAG vom 27. Januar 2004, Aktenzeichen 1 ABR 7/03).
Nicht nur auf USA-Flughäfen breitet sich der Sicherheitsstaat biometrisch aus, auch in deutschen Betrieben erhöhen Chefs die Kontrolldichte: Ausweismagnetstreifen oder Zahlencode-Tippen an Türen s...
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