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28.01.2004 / Ansichten / Seite 2

Willkür mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit: Einberufungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage?

jW sprach mit Bernward Münster, Fachanwalt für Verwaltungs- und für Arbeitsrecht in Köln

Thomas Klein

F: Ende vergangenen Jahres hat das Kölner Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen, nach der die derzeitige Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst der Bundeswehr dem Wehrpflichtgesetz widerspricht. Welche Gründe hat das Gericht geltend gemacht?

Das Kölner Verwaltungsgericht hat erklärt: Die derzeitige Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst in der Bundeswehr ist willkürlich und mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit unvereinbar. Die Einberufungsrichtlinien,...

Artikel-Länge: 3175 Zeichen

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