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22.01.2004

Ein teures Beamtenprivileg

Beihilferegelung teurer als Bürgerversicherung. Bundestagsabgeordnete lehnen Praxisgebühr für sich ab

Von Ulla Jelpke
Die Diskussion der letzten Tage über die Zehn-Euro-Praxisgebühr hat ein Abgeordnetenprivileg aufgedeckt, das zugleich ein Beamtenprivileg ist. Während die gesetzlich Versicherten jedes Quartal für den Besuch einer Arztpraxis zehn Euro zusätzlich zahlen müssen, somit mindestens 40 Euro jährlich (zahnärztliche Behandlungen müssen extra bezahlt werden), ist für die Bundestagsabgeordneten eine Pauschale von 20 Euro im Jahr festgelegt worden. Dabei orientierte man sich a...

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