22.01.2004
Ausschluß von der Wahl
Spaniens Verfassungsgericht bestätigte Batasuna-Verbot. Nur noch geringe Aussicht auf ETA-Waffenruhe
Von Ralf Streck
Wenn in Spanien am 14. März ein neues Parlament gewählt wird, dann unter Ausschluß der baskischen Linken. Die Bestätigung des durch eine Sonderkammer am Obersten Gerichtshof im März 2002 verfügten Verbots der baskischen Partei Batasuna (Einheit) durch das spanische Verfassungsgericht vom Dienstag macht eine Kandidatur der linken Unabhängigkeitsbewegung nahezu unmöglich, da mit dem Beschluß auch zugleich jede Neugründung einer Partei sofort annulliert werden würde. ...
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