21.01.2004
Finanzreserve
Praxisgebühr und Patientenleichen
Von ulis
Manche kapieren es einfach nicht und stellen so absurde Fragen wie die, ob auch Tote Praxisgebühr bezahlen müssen. Na selbstverständlich. Nehmen wir einen ganz alltäglichen Fall: Jemand erleidet einen Herzinfarkt. Der Notarzt kommt im Eiltempo und beginnt seine Behandlung unverzüglich mit dem Nötigsten: Er fragt nach den fälligen zehn Euro. Zahlt der Patient, ist gesundheits- und finanzrechtlich alles in Ordnung, egal ob der Ärmste stirbt oder nicht. Sinkt der Patie...
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