16.01.2004
Doppelstrategie der EU
Was nützt die umfassendste Flüchtlingsdefinition, wenn der Schutzbedürftige sein Recht nicht wahrnehmen kann, weil er im Eilverfahren in Drittstaaten abgeschoben wird?
Von Ulla Jelpke
Die Europäische Union (EU) verfügt über zwei hauptsächliche Gesetzgebungsinstrumente. Sie kann zum einen Verordnungen erlassen. Zuständig hierfür ist in erster Linie der EU-Rat, also die Konferenz der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Diese Verordnungen gelten als unmittelbares Recht in der gesamten Europäischen Union, ohne daß je ein nationales Parlament wie etwa der Bundestag zugestimmt hat – tatsächlich darf der Bundestag die Verordnungen nur zur Kenntnis nehmen,...
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