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23.03.2022 / Schwerpunkt / Seite 3

Für Haltung abgestraft

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die junge Welt

Hans E. Schmitt-Lermann

Im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz straft das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 18. März die junge Welt im vollen Umfang »auf Verdacht« ab. Die jW ist eben ein linkes, antifaschistisches Presseorgan, anders als die rechtsradikale Junge Freiheit. Deren »journalistische Freiheit« als »hohes Verfassungsgut« hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch in einem Grundsatzurteil von 2005 (BVerfGE 113, 63–88) vor jedweder Nennung in den ...

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