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16.03.2022 / Kapital & Arbeit / Seite 1

Klagen gegen CETA zurückgewiesen

Bundesverfassungsgericht hält Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens für zulässig

Raphaël Schmeller

Nach mehr als fünfeinhalb Jahren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada zurückgewiesen. Der Beschluss zur vorläufigen Anwendung des Abkommens sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die EU habe ihre Kompetenzen mit dem Ratsbeschluss nicht überschritten. Für unzulässig befanden die Richter Beschwerden gegen den CETA-Abschluss des EU-Rats und gegen das deutsc...

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