Zum Inhalt der Seite
12.03.2022
Justizstreit

Wohl kalkuliert

Im Schatten des Krieges: Polnisches Verfassungsgericht urteilt gegen EU-Menschenrechtscharta

Von Reinhard Lauterbach, Poznan
Polens Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Menschenrechtscharta des Europarats für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Urteil betrifft den Artikel 6 der Charta, in dem es um das Recht auf ein zügiges und unparteiisches Gerichtsverfahren unter Leitung »unabhängiger und unparteilicher Richter« geht. Es erging pikanterweise durch eine Kammer, von deren fünf Mitgliedern drei persönlich durch den strittigen Artikel der Charta betroffen sind. Denn die drei Richt...

Artikel-Länge: 3716 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90