03.01.2004
Geordneter Übergang
China stellt künftig das »Menschenrecht auf Eigentum« unter den Schutz der Verfassung
Von Wolfgang Pomrehn
Die Volksrepublik China will künftig den Schutz des Privateigentums ausdrücklich in ihrer Verfassung festschreiben. Das ist das Ergebnis einer Sitzung des Ständigen Ausschusses des chinesischen Parlaments, des Nationalen Volkskongresses. Damit wurde über die Weihnachtsfeiertage eine allgemein gehaltene Vorgabe des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei umgesetzt. Der Volkskongreß wird die Verfassungsänderung auf seiner nächsten Sitzung im März beschließen. Es ge...
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