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30.12.2003

Gesundheit wird teuer

Der Gesetzgeber hat Zuzahlungen drastisch heraufgesetzt. Was ab dem 1. Januar auf uns zukommt (Teil 4)

Von Helga Schönwald
Die Botschaft an den Apothekentüren ist von niemandem zu übersehen: Ab 1. Januar sind sämtliche Bescheinigungen über Zuzahlungsbefreiungen ungültig. Alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten, auch Sozialhilfebezieher über 18 Jahre, haben »zuzuzahlen«. Außerdem sind diese sogenannten Zuzahlungen erweitert und erhöht worden. jW fragte zu einzelnen Regelungen nach. Denn es ist wie so oft bei kurz vor Inkrafttreten verabschiedeten Gesundheits»reformen«: »An ...

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