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24.12.2003

Das Kopftuch-Urteil

Deutsche Kultusminister wissen: Was auf dem Kopf drauf ist, ist auch im Kopf drin

Von Theo Wentzke
Die »Neutralitätspflicht« des Staates in »religiösen und weltanschaulichen Fragen« geht deutschen Schulpolitikern über alles. Frei von »gezielter Beeinflussung« im Sinne einer »bestimmten weltanschaulichen Richtung« habe die Schule ihrem »Erziehungsauftrag« zu folgen. Darum verweigert das Stuttgarter Schulamt einer deutschen Pädagogin afghanischer Herkunft die Aufnahme in den Schuldienst. Die Lehrerin in spe Fereshta Ludin besteht ihres muslimischen Glaubens wegen d...

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