12.01.2022
Hartz IV
Jobcenter mit Lernschwächen
Behörde muss E-Wörterbuch einer Berufsschülerin zahlen. Sozialgericht: realitätsferne Bedarfsermittlung
Von Ralf Wurzbacher
Die Anschaffung von Schulbüchern kann ins Geld gehen. Mit 2,55 Euro, die minderjährige Hartz-IV-Bezieher dafür pro Monat erhalten, dürfte es nicht selten ziemlich knapp werden. So sieht dies auch das Sozialgericht Oldenburg, das in einem jüngeren Urteil dem Antrag einer Klägerin auf Erstattung der Ausgaben für ein elektronisches Lexikon stattgegeben und das zuständige Jobcenter zur Zahlung der knapp 140 Euro verpflichtet hat. Die Kosten wären weder von den gesetzlic...
Artikel-Länge: 3606 Zeichen


