17.12.2003
Schwache Indizien statt konkreter Beweise
Hamburger Oberlandesgericht lehnte Antrag auf Haftentlassung Motassadeqs wegen »Fluchtgefahr« ab
Von Birgit Gärtner
Nach der überraschenden Haftentlassung Abdelghani Mzoudis am vergangenen Donnerstag stellten die Anwälte des am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zu den Attentaten vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilten Mounir al Motassadeq beim Hamburger Oberlandesgericht (OLG) den Antrag, ihren Mandanten ebenfalls umgehend freizulassen. Im Vorfeld hätten sich die Anwälte Motassadeqs zuversichtlich gezeigt, das Gericht entschied am Montag aber gegen den Antrag. Laut ...
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