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24.12.2021
Paragraph 219 a

Nur ein erster Schritt

Ampel will »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbruch zügig kippen. Kriminalisierung bleibt vorerst

Von Ina Sembdner
Der Vorstoß vom neuen Bundesjustizminister ­Marco Buschmann (FDP) zur Streichung von Paragraph 219 a des Strafgesetzbuchs (»Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft«) ist zwar begrüßenswert, der Kampf für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss jedoch weitergehen. Am Mittwoch hatte Buschmann, dessen Partei ebenso wie Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen und die Partei Die Linke im Jahr 2019 noch mit ähnlichen Vorhaben an der Mehrheit von ...

Artikel-Länge: 3593 Zeichen

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