10.12.2003
Zensur, Zensur
Dein Staat, das unbekannte Wesen: Die Informationspolitik der BRD soll in erster Linie abschreckend wirken
Von Ulrike Kopetzky
Telefone von Journalisten abzuhören ist zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März, sofern es der Aufklärung besonders schwerer Straftaten dient. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Beschwerde des ZDF aus dem Jahre 1996. Im Zuge der Affäre um Jürgen Schneider waren Privat- und Redaktionsanschlüsse von ZDF-Mitarbeitern abgehört worden, die über Mittelsmänner in der Schweiz Kontakt zum Immobilien-Pleitier aufgenommen hatten. Das BVerfG räum...
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