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NRW: Teilerfolg für Antifaschisten

Duisburg. Nachdem im Oktober 2019 am Rande einer AfD-Veranstaltung in Mülheim ein Autofahrer in die Blockade von Antifaschisten fuhr und gegen diese danach ermittelt wurde, hat das Landgericht Duisburg am Mittwoch das Berufungsverfahren von zwei Nazigegnern jeweils gegen eine Zahlung an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Das teilte die Gruppe »Aufstehen gegen Rassismus, Essen« mit. Zuvor waren die Männer vom Mülheimer Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot und Beleidigung schuldig gesprochen worden. »Wir sind aber nach wie vor schockiert und wütend, dass gegen den Autofahrer nicht ermittelt wurde – und das auch heute nicht zur Debatte stand«, so die Gruppe in der Mitteilung. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2021, Seite 4, Inland

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