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Waffenverbot für Fördermitglied

Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einem Unterstützer der Neonazipartei »Der III. Weg« aus Südbrandenburg den Besitz von Waffen verboten, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Freitag berichtete. Zur Begründung hieß es demnach, der Mann sei 2018 Fördermitglied der Partei gewesen. Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen seien nach dem Waffengesetz in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig. Der Mann habe laut Urteilsbegründung auf verschiedene Weise zum Ausdruck gebracht, dass er »das ethnisch deutsche Volk unterwandert und in seiner Existenz bedroht« sehe. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2021, Seite 15, Antifaschismus

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