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28.11.2003

Rückübertragung an jüdische Eigentümer

Bundesverwaltungsgericht sprach Erbengemeinschaft ein 1936 verkauftes Grundstück zu

In einem der größten bundesdeutschen Streitfälle um die Rückgabe jüdischen Eigentums hat eine Erbengemeinschaft am Mittwoch einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprach den Klägern ein Grundstück in der brandenburgischen Gemeinde Teltow-Seehof zu, das 1936 von den damaligen jüdischen Besitzern verkauft worden war. Die generelle Vermutung, daß beim Verkauf die Judenverfolgung zur NS-Zeit eine erhebliche Rolle gespielt habe, sei v...

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