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27.11.2003

Prozeß gegen kurdischen Asylbewerber

Vorwurf der Anklage: Geiselnahme, aber die Beweislage spricht eher für die Unschuld von Ali Z.

Von Birgit Gärtner
Seit dem 9. September muß sich der Kurde Ali Z. wegen »Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geiselnahme sowie Land- und Hausfriedensbruch« vor dem Hamburger Oberlandesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 17. Februar 1999 Drahtzieher einer Besetzung der SPD-Landeszentrale als Reaktion auf die Verschleppung Abdullah Öcalans gewesen zu sein. Am 3. Dezember soll das Urteil gesprochen werden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) fordert drei Jahre und neun...

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