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13.09.2021
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

»Gelber Schein« reicht nicht

Bundesarbeitsgericht: Keine Lohnfortzahlung trotz Krankschreibung

Von Oliver Rast
Das Urteil ist gefällt: Ein »gelber Schein« reicht nicht für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zumindest nicht immer. Zum Beispiel: Kündigt ein Beschäftigter und legt für die Restlauflaufzeit des Arbeitsverhältnisses eine Krankschreibung vor, muss der Unternehmer nicht automatisch dessen Gehalt weiterzahlen. Dies gilt speziell dann, wenn der Zeitraum passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am vergangenen Mittwo...

Artikel-Länge: 2833 Zeichen

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