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05.08.2021
Zahlungsunfähigkeit nach Starkregen

Erleichterungen für Betriebe in Flutgebieten

Bundesregierung setzt Insolvenzantragspflicht für von Hochwasser betroffene Unternehmen aus

Firmen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, sollen vorübergehend keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Damit will die Bundesregierung nach der Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands eine Pleitewelle von Unternehmen verhindern. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg.Justizministerin Christine Lam­brecht (SPD) sprach von einem »ganz wichtigen Schritt«. Unternehmen seien von einem Moment auf den ander...

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