23.10.2003
Für immer wegsperren?
Karlsruhe entscheidet, ob die Nazi-Vorschrift der Sicherungsverwahrung verfassungswidrig ist
Von Ulla Jelpke
Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind eine Seltenheit. In 99 Prozent aller Fälle wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Wenn Karlsruhe gar zwei volle Tage eine Anhörung zu einer Verfassungsklage durchführt, ist dies ganz außergewöhnlich und zeigt, daß die Richter in den roten Roben erhebliche verfassungsrechtliche Probleme in dem konkreten Streitfall sehen. Daher darf man gespannt sein, ob die Sicherungsverwahrung, mit der sich das Geri...
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