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05.07.2021
Arbeitsmigration

»Es heißt nicht umsonst grauer Pflegemarkt«

Das System der häuslichen 24-Stunden-Betreuung verstößt gegen geltendes Arbeitsrecht. Ein Gespräch mit Justyna Oblacewicz

Interview: Susanne Knütter
Vor einigen Tagen fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil für die häusliche 24-Stunden-Betreuung. Wie geht es weiter? Das BAG hat klargestellt, dass auch die in deutsche Privathaushalte entsandten 24-Stunden-Betreuungskräfte Anspruch auf den Mindestlohn hierzulande haben – und zwar für Bereitschaftszeit genauso wie für aktive Arbeitszeit. Die Bereitschaftszeit ergibt sich dabei bereits durch das Zusammenwohnen, bei dem die Betreuungsperson Tag und ...

Artikel-Länge: 4236 Zeichen

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