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28.06.2021
Gig-Economy

Erlaubnis unnötig

Gericht stuft Deliveroo-Lieferanten als Selbständige ein. Zusammenschluss als Lohnabhängige nun formal unmöglich. Gewerkschaft zeigt sich unbeeindruckt

Von Christian Bunke
Mit »Erleichterung« hätten Anleger auf das Urteil eines Londoner Revisionsgerichts reagiert, das für den Deliveroo-Konzern arbeitenden Essenslieferanten eine Einstufung als »Arbeiter« verweigert. Deren Gewerkschaft, die syndikalistische IWGB, liefert sich seit 2017 einen Rechtsstreit mit Deliveroo über genau diese Frage. Das Urteil des Revisionsgerichts vom 24. Juni ist das vierte in Folge, welches die Essenslieferanten als »Selbständige« einstuft. Die Londoner Börs...

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