16.10.2003
Lärmschutz war kein Argument
Gerichtsentscheidung läßt für den Ausbau des Frankfurter Flughafens alle Möglichkeiten offen
Von Thomas Klein
Ein für die zukünftige Entwicklung des Flugverkehrs weitreichendes Urteil fällte am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel: Der größte deutsche Flughafen in Frankfurt am Main muß seinen Luftverkehr aus #Lärmschutzgründen nicht einschränken.
Das Gericht wies damit eine Klage der Flughafenanrainergemeinde Neu-Isenburg und von vier Privatleuten ab, die eine Lärmreduzierung erreichen wollten. Da die heute zugrunde liegende Betriebsgenehmigung a...
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