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09.10.2003

Streik verboten

Indien: Oberstes Gericht verweigert Staatsbeschäftigten das Recht auf wirkungsvollste Kampfmaßnahme

Von Thomas Berger
Wer im öffentlichen Dienst steht, muß in Indien künftig auf das ihm nach zustehende Streikrecht verzichten. Auch wenn die indische Regierung die einschlägigen internationalen Festlegungen unterschrieben und auch ratifiziert hat, darf längst nicht jeder Beschäftigte streiken. Regierungsangestellte sind nach dem jüngsten Urteil einer Kammer des Obersten Gerichthofes (Supreme Court) ausdrücklich davon ausgenommen. Das betrifft in Indien nicht nur die Beamten, sondern ...

Artikel-Länge: 5102 Zeichen

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