06.10.2003
Antifaschisten weiterhin in U-Haft
Bundesgerichtshof bezweifelt Auflösungserklärung des »Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg«
Von Beat Makila
Die drei Magdeburger, denen die Bundesanwaltschaft (BAW) die Bildung einer »terroristischen Vereinigung« vorwirft, müssen weiter in U-Haft bleiben. So die Entscheidung des 3.Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), der damit einer Beschwerde der BAW gegen einen anderslautenden Beschluß des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg stattgab.
Seit November 2002 sitzen Marco H. (24) und Daniel W. (22) sowie nach seiner Festnahme im April 2003 Carsten S. (23) in...
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