10.04.2021
Westdeutsche Arbeiterbewegung
Auf Kampfmittel verzichtet
Nicht wenig, nicht genug: 70 Jahre Montanmitbestimmung
Von Michael Henkes
Am 10. April vom Bundestag verabschiedet, wurde das Gesetz über die Mitbestimmung in der Montanindustrie am 21. Mai 1951 erlassen. Es ist von allen Mitbestimmungsgesetzen in Deutschland das weitreichendste und gestattet den »Arbeiternehmern« in Betrieben des Bergbaus und der Schwerindustrie mit über tausend Mitarbeitern eine vollständige Parität im Aufsichtsrat. Die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder ist mit Gewerkschaftern und »Arbeitnehmervertretern« zu besetzen. ...
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