23.09.2003
Antifaschismus strafbar
München: Tumulte bei Verurteilung von 78jährigem wegen Aufruf zum Widerstand gegen Neonazis
Von Ludwig König
Zwei Personen sind »im Namen des Volkes« vom Münchner Amtsgericht am Montag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht wertete es als strafbar, daß beide zusammen mit Tausenden anderen Münchnern am 30. November vergangenen Jahres versuchten, einen Neonaziaufmarsch durch München zu verhindern. Anmelder dieser Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung war der vor zwei Wochen verhaftete mutmaßliche Rechtsterrorist Martin Wiese.
Die Staatsanwaltschaft warf dem...
Artikel-Länge: 3640 Zeichen


