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29.03.2021
Elektronisches Anwaltspostfach

»Das Projekt entspricht nicht dem Stand der Technik«

Elektronisches Anwaltspostfach muss laut Bundesgerichtshof nicht vollständig verschlüsselt werden. Ein Gespräch mit Linus Neumann

Interview: Sandra Schönlebe
Der Bundesgerichtshof, BGH, hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass die Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im elektronischen Rechtsverkehr einzuführen, ohne Erfolg bleibt (jW vom 23.3.). Können Sie die Problematik kurz umreißen?Das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA, soll für den digitalen Schriftverkehr zwischen Anwältinnen, Justiz und Behörden verpflichtend werden. Man kann es sich als ein gesondertes E-Mai...

Artikel-Länge: 4034 Zeichen

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